Soforthilfetopf

Leider können derzeit keine Anträge mehr entgegengenommen werden! Wir hoffen auf eine Aufstockung und geben dann das Antragsformular wieder frei!

1.Was wird gefördert?

– Bis zu 100% an den ersten Monatsmieten nach Umzug (anstehende und rückwirkende Zahlungen)

– 50% der Übersiedlungskosten (Wir überweisen rückwirkend das Geld)

– 50% der Lern- bzw. Ferienbetreuungskosten (Wir überweisen rückwirkend das Geld)

– 50% der Reparaturkosten oder Neuanschaffung an Haushaltsgeräten und Möbel (Wir überweisen rückwirkend das Geld)

– Bis zu 100% der unverschuldeten Mietrückstände (Wir überweisen rückwirkend das Geld)

– Bis zu 100% der Energienachzahlungen (Wir überweisen rückwirkend das Geld)

 Achtung: Es können insgesamt max. 2.000 EUR an eine Person ausgezahlt werden.

Alle Rechnungen müssen Namen und Adresse der Antragssteller*in beinhalten. 

2. Wer wird gefördert?

→ Alleinerziehende, die unter der Einkommensgrenze liegen. (siehe Erklärung unterhalb)

  • Die getrennt leben, geschieden oder verwitwet sind
  • Die mit einem oder mehreren unter 19 – jährigen Kindern in einem Haushalt leben
  • Die ohne weitere Erwachsene im Haushalt leben
  • Die größtenteils für die Betreuung der Kinder und Lebensunterhalt verantwortlich sind
  • Die entweder in WienNiederösterreich oder Burgenland haupwohnsitzgemeldet sind
  • Deren Kinder an der gleichen Adresse hauptwohnsitzgemeldet sind
  • Die österreichische Staatsbürger*innen, anerkannte Flüchtlingesubsidiär Schutzberechtigte oder Besitzer*innen der Rot-Weiß-Rot Karte plus sind

Einkommensgrenzen des Haushaltsnettoeinkommen:

Einkommensgrenzen
1 Elternteil + 1 Kind: 1.726 €
1 Elternteil + 2 Kinder: 2.124 €
1 Elternteil + 3 Kinder: 2.522 €
1 Elternteil + 4 Kinder:  2.920 €
1 Elternteil + 5 Kinder: 3.400 €

3. Von wann bis wann wird etwas gefördert?

→ Rückwirkend werden Zahlungen ab 1.6.2021 und bis zum 31.3.2022 gefördert. Vor dem 1.6.2021 bzw. nach dem 30.4.2022 können wir leider nichts fördern. 

Du kannst bis zum 31.03.2022 den Antrag bei uns stellen.

4. Du bist daran interessiert. Was sind die nächsten Schritte?

1. Fülle das Antragsformular aus.

2. Schicke uns das Formular mit den notwendigen Dokumenten an:

Leider können derzeit keine Anträge mehr entgegengenommen werden! Wir hoffen auf eine Aufstockung und geben dann das Antragsformular wieder frei!

Wir bearbeiten dann deinen Antrag! Wenn alle Dokumente vollständig sind und dein Antrag allen Kriterien entspricht, überweisen wir dir das Geld in 2-4 Wochen. 

Wir können deinen Antrag erst bearbeiten wenn alle Dokumente vollständig sind. 

Notwendige Dokumente:

  • Ausgefülltes Antragsformular (derzeit nicht möglich)
  • Kopie der Bankomat– bzw. Kontokarte (Vorder- und Rückseite)
  • Meldezettel aller im Haushalt Hauptwohnsitzgemeldeten
  • bei unselbstständig Erwerbstätigen: Lohnzettel der letzten 3 Monate und/oder Einkommen aus dem Ausland
  • bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommenssteuerbescheid des letzten Jahres und/oder letzter Einheitswertbescheid
  • gegebenenfalls Nachweis von: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld für Pflegekinder, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Grundversorgungsleistungen 
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Scheidungsurkunde oder Kindesunterhaltsregelung
  • gegebenenfalls Original-Rechnungen
  • gegebenenfalls Mietvertrag und Mietvorschreibungen

Achtung: Nur als Burgenländer* In kannst du bei uns, Verein Alleinerziehend- aber nicht allein, den Antrag stellen. Burgenland: info@alleinerziehend-e.com

Leider können derzeit keine Anträge mehr entgegengenommen werden! Wir hoffen auf eine Aufstockung und geben dann das Antragsformular wieder frei!

Wien: soforthilfe@alleinerziehen-juno.at, Niederösterreich: goels@alleinerziehen-juno.at

Zu Unrecht erhaltene Förderungen müssen wir leider zurückfordern.

Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Förderungen. 

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